CareLit Fachartikel

Gesetzliche Unfallversicher-ung hilft auch Arbeitgebern

N.N. · Pflegezeitschrift · 2020 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
288821
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 72
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2020-03-01 00:00:00
ISSN
2520-1816

Zusammenfassung

Die Gesetzliche Unfallversicherung reguliert im Versicherungsfall Personenschäden bei Verletzten, deren Angehörigen oder Hinterbliebenen. Geregelt ist sie im Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Beiträge werden ausschließlich von Unternehmen entrichtet. Versichert sind neben den Arbeitnehmern des jeweiligen Unternehmens auch selbständig, unentgeltlich bzw. ehrenamtlich tätige Personen im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege. Dabei gehen die Leistungen der GUV wesentlich weiter als die der gesetzlichen Krankenversicherung.

Schlagworte

EHRENAMTLICH GESUNDHEITSWESEN SOZIALGESETZBUCH UNFALLVERSICHERUNG UNTERNEHMEN PERSONEN Pflegezeitschrift