CareLit Fachartikel
Gesetzliche Unfallversicher-ung hilft auch Arbeitgebern
N.N. · Pflegezeitschrift · 2020 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
288821
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gesetzliche Unfallversicherung reguliert im Versicherungsfall Personenschäden bei Verletzten, deren Angehörigen oder Hinterbliebenen. Geregelt ist sie im Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Beiträge werden ausschließlich von Unternehmen entrichtet. Versichert sind neben den Arbeitnehmern des jeweiligen Unternehmens auch selbständig, unentgeltlich bzw. ehrenamtlich tätige Personen im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege. Dabei gehen die Leistungen der GUV wesentlich weiter als die der gesetzlichen Krankenversicherung.
Schlagworte
EHRENAMTLICH
GESUNDHEITSWESEN
SOZIALGESETZBUCH
UNFALLVERSICHERUNG
UNTERNEHMEN
PERSONEN
Pflegezeitschrift