Kurtaxen neu regeln
N.N. · Pflegezeitschrift · 2018 · Heft 6 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kommunen dürfen Kurund Rehakliniken nicht in gleicher Höhe zur Kurtaxe heranziehen wie Hotels und Pensionen. Denn die Kliniken profitierten deutlich weniger von touristischen Leistungen der Gemeinde, befand der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Kureinrichtungen würden vorrangig nach deren Leistungen und Qualität und nicht nach touristischen Angeboten ausgewählt. Damit gab der VGH einer Klinik in Feldberg recht. Sie bietet Mutter-Kind-Kuren sowie Kinderund Jugend-Reha zur Behandlung von Erkrankungen wie ADHS, Asthma und Adipositas an. Für 161 Patienten über anderthalb Sommermonate im Jah…