CareLit Fachartikel

Intensivpflege ambulant: Wer darf sie anbieten?

N.N. · Pflegezeitschrift · 2017 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
289577
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2017
Jahrgang 70
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2017-11-01 00:00:00
ISSN
2520-1816

Zusammenfassung

Ambulante Pflegedienste dürfen grundsätzlich pflegerische Intensivleistungen erbringen, sofern ein wirksamer Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen wurde und die Leitung und die Pflegekräfte über die erforderliche Ausbildung verfügen. Hierzu gehört nicht nur die Ausbildung, sondern es sind vielmehr in der Regel Zusatzqualifikationen und stetige Weiterbildung erforderlich. Die Qualitätskontrolle ist Voraussetzung für die Sanktionierung von Verstößen. Neben der Qualität der Pflegeleistungen selbst stellen Verstöße gegen Abrechnungspflichten Gebote erhebliche praktische Probleme dar.

Schlagworte

AUSBILDUNG LEITUNG WEITERBILDUNG QUALITÄTSKONTROLLE Pflegezeitschrift