Neue HKP-Leistung: Symptomkontrolle bei Palliativpatienten
N.N. · Pflegezeitschrift · 2017 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vertragsärzte können künftig im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) Symptomkontrolle bei Palliativpatienten verordnen. Einer Vorgabe aus dem Hospizund Palliativgesetz folgend hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Regelungen für die häusliche Krankenpflege entsprechend angepasst. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Richtlinie nicht beanstandet, so dass die Regelungen damit nun in Kraft gesetzt sind. „Die Erweiterung der ‚Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie‘ des G-BA ist begrüßenswert. Die Symptomkontrolle ist bei Pflegefachpersonen richtig verortet. Aufgrund des direkten Kontakts zu den Pati…