CareLit Fachartikel

Die Abmahnung — Gelbe Karte am Arbeitsplatz

N.N. · Pflegezeitschrift · 2017 · Heft 6 · S. 1 bis 1

Dokument
289767
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 70
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2017-06-01 00:00:00
ISSN
2520-1816

Zusammenfassung

Eine Abmahnung muss das Fehlverhalten des Arbeitnehmers sowie das korrekte Verhalten genau benennen und für den Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen. Besonders schwere Verstöße, bei denen der Arbeitnehmer damit rechnen musste, dass er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt, bedürfen keiner Abmahnung. Das abgemahnte Verhalten und das Verhalten, auf das der Arbeitgeber später seine Kündigung stützt, müssen wertungsmäßig auf einer Ebene liegen, zum Beispiel Pflichtverletzungen hinsichtlich der Arbeitszeit.

Schlagworte

ABMAHNUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ VERHALTEN Pflegezeitschrift