BAG revidiert jahrzehntelange Rechtsprechung
N.N. · Pflegezeitschrift · 2017 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 21. Februar 2017 entschieden, dass Rotkreuzschwestern, die bei Gestellungsvertragspartnern, d.h. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens eingesetzt werden, unter die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) fallen. Auf rund 18.000 der bundesweit 25.000 Rotkreuzschwestern trifft dies zu. „Wir bedauern, dass das BAG nach mehr als 60 Jahren gleichlautender Rechtsprechung seine bisherige Rechtsauffassung nicht vollumfänglich aufrechterhalten hat“, sagt Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer, Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften v…