CareLit Fachartikel
Fristlose Kündigung eines Strahlenschutzbeauftragten
N.N. · Rechtsdepesche · 2023 · Heft 3-4 · S. 76 bis 78
Dokument
289905
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einem Strahlenschutzbeauftragten kommt ein Sonderkündigungsschutz zu, der zwar eine ordentliche Kündigung ausschließt, die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aber ausdrücklich unberührt lässt (vgl. § 70 Absatz 6 Satz 2 StrlSchG).
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ARBEITGEBER
URTEIL
ARBEITNEHMER
NUKLEARMEDIZIN
WIRKUNG
ARBEITSRECHT
AVR
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
SCHWANGERSCHAFT
WAHRNEHMUNG
BESCHEINIGUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
STRAHLUNG
STRAHLENSCHUTZ