CareLit Fachartikel
Kündigung einer Gesundheitsund Krankenpflegeassistentin wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit.
N.N. · Rechtsdepesche · 2023 · Heft 3-4 · S. 78 bis 81
Dokument
289906
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer "White Night Ibiza Party" teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine dies stützende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist unglaubhaft und ohne Beweiswert.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
FEIERN
VERLETZUNG
ARBEITGEBER
AUSBILDUNG
AVR
BEURTEILUNG
GESUNDHEIT
Arbeitsverhältnis
Arbeit
Diagnostik
Pflegepersonal
Arbeitsrecht
Rechtsdepesche