CareLit Fachartikel
Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin als „sonstige Beschäftigte“
N.N. · Rechtsdepesche · 2023 · Heft 3-4 · S. 83 bis 85
Dokument
289907
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin als „sonstige Beschäftigte" im Sinne der Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1 erfordert, dass sie über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie eine staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin verfügen muss.
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
AUSBILDUNG
GRUPPE
BAT
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
KOSTEN
KRANKENPFLEGE
RECHTSPRECHUNG
Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht
Krankenkasse
Rechtsdepesche