CareLit Fachartikel

Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin als „sonstige Beschäftigte“

N.N. · Rechtsdepesche · 2023 · Heft 3-4 · S. 83 bis 85

Dokument
289907
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3-4 / 2023
Jahrgang 21
Seiten
83 bis 85
Erschienen: 2023-04-04 01:43:10
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Die Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin als „sonstige Beschäftigte" im Sinne der Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1 erfordert, dass sie über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie eine staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin verfügen muss.

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG AUSBILDUNG GRUPPE BAT BETREUUNG ENTSCHEIDUNG KOSTEN KRANKENPFLEGE RECHTSPRECHUNG Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht Krankenkasse Rechtsdepesche