Ist die Arzneimittelforschung an zwangsweise Untergebrachten auf Basis einer Forschungsverfügung rechtlich erlaubt?
Duttge, G.; Steuer, M. · Ethik in der Medizin · 2019 · Heft 8 · S. 221 bis 230
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 536/2014 hat der deutsche Gesetzgeber mit § 40b Abs. 4 AMG die gruppennützige Arzneimittelforschung mit Nichteinwilligungsfähigen zugelassen, sofern der Proband zuvor in einwilligungsfähigem Zustand nach den Regeln der Patientenverfügung (§ 1901a Abs. 1 BGB) darin eingewilligt hat. Die Anwendungsvoraussetzungen schließen forensische Psychiatriepatienten nicht aus, obgleich das kategorische Verbot für zwangsweise Untergebrachte (§ 40 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 AMG) formell-rechtlich unverändert geblieben ist. Damit stellt sich die praxisrelevante Frage nach dem rechtssystematischen Verhä…