Normative Rahmenbedingungen der Rekrutierung und Nutzung extrahierter Zähne in Forschung und Lehre
Groß, D.; Lenk, C.; Utzig, B. · Ethik in der Medizin · 2015 · Heft 4 · S. 21 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jeder extrahierte Zahn ist primär Eigentum des betreffenden Patienten und unterliegt dessen autonomiebasiertem Selbstbestimmungsrecht. Diesem weitgehend unstrittigen Sachverhalt steht die praktische Notwendigkeit gegenüber, extrahierte Zähne für Forschung und Lehre bereitzustellen. So ist z. B. die Erprobung neuer Wurzelfüllmaterialien und -techniken ohne den Einsatz extrahierter Zähne ebenso wenig denkbar wie eine zahnbezogene praktische (endodontische, zahnerhaltende oder prothetische) Ausbildung angehender Zahnärzte im Rahmen des universitären Studiums. In jüngster Zeit wurde vermehrt Kritik an der konvention…