Nicht so neues Betreuungsrecht - jetzt mit Notvertretungsrecht der Eheleute
Dr. med. Mabuse · 2023 · Heft 2 · S. 82 bis 83
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) formuliert es klar und deutlich: „Die Vertragsstaaten erkennen an, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechtsund Handlungsfähigkeit genießen“ (Art. 12). Schon 2014 kritisierte der UN-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen, die Reichweite der staatlichen Verpflichtungen aufgrund dieser Vorschrift werde von den Staaten „generell missverstanden“: Es gehe darum, das im Betreuungsrecht weltweit vorhandene Paradigma der ersetzen Entscheidungsfindung durch das Paradigma der unterstützten Entscheidungsfindung z…