CareLit Fachartikel
Bayern, NRW und Schleswig-Holstein lassen Reformpläne auf Verfassungsmäßigkeit prüfen.
N.N. · KU-Gesundheitsmanagement · 2023 · Heft 4 · S. 7
Dokument
291879
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
München. Die Gesundheitsminister von Bayern und Nordrhein-Westfalen und die Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein lassen die Pläne der Bundesregierung für eine Reform der Krankenhausvergütung auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen. Die drei Ministerien gaben hierfür jetzt ein Rechtsgutachten bei Prof. Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg, in Auftrag.
Schlagworte
GUTACHTEN
KRANKENHAUS
SCHLESWIG-HOLSTEIN
AUSBILDUNG
BAYERN
BERLIN
BUNDESREGIERUNG
GESUNDHEIT
HAND
FÜHRUNG
KU-Gesundheitsmanagement