CareLit Fachartikel
"Unzeitgebühr" gilt auch für das Arzt-Handy
N.N. · CME · 2020 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
293270
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzte, die sich im Notfall für ihre Patienten per Handy bereithalten und das bei Anruf auch abrechnen, sollen dafür nicht bestraft werden. Aber: Abendtermine dürfen nicht zum Geschäftsmodell werden, sagt das BSG. Wenn das Arzt-Handy außerhalb der Sprechstunde klingelt, dürfen Ärzte die "Unzeitgebühr" abrechnen. © Andrey Popov / stock. adobe. com (Symbolbild mit Fotomodell) × …
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
CME