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"Unzeitgebühr" gilt auch für das Arzt-Handy

N.N. · CME · 2020 · Heft 10 · S. 1 bis 1

Dokument
293270
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
CME
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 10 / 2020
Jahrgang 17
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2020-10-01 00:00:00
ISSN
1614-3744

Zusammenfassung

Ärzte, die sich im Notfall für ihre Patienten per Handy bereithalten und das bei Anruf auch abrechnen, sollen dafür nicht bestraft werden. Aber: Abendtermine dürfen nicht zum Geschäftsmodell werden, sagt das BSG. Wenn das Arzt-Handy außerhalb der Sprechstunde klingelt, dürfen Ärzte die "Unzeitgebühr" abrechnen. © Andrey Popov / stock. adobe. com (Symbolbild mit Fotomodell) × …

Schlagworte

Gesundheit Pflege CME