Unter Cannabis-Medikation ans Steuer?
N.N. · CME · 2017 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Cannabispatienten dürfen nach Angaben der Bundesregierung am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der (Schmerz-) Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Die Patienten müssten somit in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen, hieß es vor Kurzem in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken. Patienten drohe keine Sanktion gemäß dem Straßenverkehrsgesetz, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“, steht in der Antwort. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst entschied, müssen…