CareLit Fachartikel
So verzögern Patienten die Verjährungsfrist
Wortmann, Martin · CME · 2017 · Heft 4 · S. 40 bis 40
Dokument
294651
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antrag eines Patienten bei einer Schlichtungsstelle der Ärztekammer hemmt die Verjährungsfrist. Dazu ist es keineswegs nötig, dass der betroffene Arzt oder seine Versicherung dem Schlichtungsverfahren zugestimmt haben. DOI: 10.1007/s11298-017-6141-8
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
PATIENTEN
VERSICHERUNG
CME