CareLit Fachartikel
Was tun, wenn der Kollege etwas kaputt macht?
N.N. · CME · 2015 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Dokument
295517
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die berufliche Haftpflichtversicherung tritt nicht unbedingt für Schäden unter Kollegen ein. Es kommt auf die Feinheiten an – etwa ob der Schaden in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft entsteht.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
ES
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
CME