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Die Arztehefrau als Angestellte?

N.N. · CME · 2014 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
295648
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
CME
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 11
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
1614-3744

Zusammenfassung

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich kürzlich mit einer Konstellation auseinandersetzen, die sich typischerweise in Zahnarztoder Arztpraxen wiederfindet. Im Kern ging es um die Frage, ob Leistungen der Ehefrau des Zahnarztes, einer gelernten Arzthelferin, für ihren Ehemann in dessen Praxis als Angestelltentätigkeit zu qualifizieren seien oder Einkünfte aus einem eigenen Gewerbebetrieb darstellen, letzteres mit der Folge der Gewerbesteuerpflicht.

Schlagworte

RHEINLAND-PFALZ ARZTPRAXEN PRAXIS CME