CareLit Fachartikel
Wer Notärzte angreift wird jetzt härter bestraft
N.N. · CME · 2014 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Dokument
296072
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, ist strafbar. Auch Angehörige von Rettungsdiensten und Notärzte sind nun in diesen strafrechtlichen Schutz einbezogen.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
CME