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Rechtsschutz muss auch beim Streit mit Banken beistehen
N.N. · CME · 2013 · Heft 6 · S. 1 bis 1
Dokument
296426
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verstehen Sie, was es mit „Effekten“ und „Grundsätzen der Prospekthaftung“ auf sich hat? Müssen Sie nicht, sagt der BGH und urteilt zum Nachteil zweier Rechtsschutzversicherer.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
CME