„Sanfte Säure“ wird verboten
N.N. · CME · 2013 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gesundheit und Wein dürfen nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgericht in der Werbung nicht miteinander verknüpft werden. Die Grenzen sind sehr eng gefasst: Wein darf nicht als „bekömmlich“ verkauft werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es setzte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um. Damit unterlag die Winzergenossenschaft „Deutsches Weintor“. Sie hatte Weine der unter der Bezeichnung „Edition Mild“ mit dem Zusatz „sanfte Säure“ vermarktet. Wie schon die zuständige Landesbehörde hatte im September auch der EuGH darin eine „gesundheitsbezogene Angabe“ gesehen. So…