CareLit Fachartikel
„Sperma-Missbrauch“ kommt Ärzte teuer
N.N. · CME · 2012 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
297023
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht Dortmund hat zwei Gynäkologen verurteilt, die Unterhaltskosten für Zwillinge bis zu deren 18. Lebensjahr zu übernehmen. Die Ärzte hatten ohne Wissen des Spenders Sperma, das längst hätte vernichtet werden sollen, zur künstlichen Befruchtung verwendet.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
ZWILLINGE
ÄRZTE
WISSEN
CME