CareLit Fachartikel

Das Verwaltungsverfahren zur Registrierung von beruflichen Betreuern.

Prof. Dr. Andreas Scheulen · BtPrax · 2023 · Heft 2 · S. 51 bis 54

Dokument
298361
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Prof. Dr. Andreas Scheulen
Ausgabe
Heft 2 / 2023
Jahrgang 32
Seiten
51 bis 54
Erschienen: 2023-04-13 06:33:13
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die Betreuungsbehörden haben als Stammbehörden (§ 2 Abs. 4 BtOG) berufliche Betreuer zu registrieren. Die Registrierung ist für die berufliche Betreuertätigkeit konstitutiv (§ 19 Abs. 2 BtOG). Die Vorschriften für das Registrierungsverfahren finden sich in § 24 BtOG. Die Registrierung erfolgt auf in Textform gestellten Antrag des Betreuerbewerbers hin (§ 13 BtRegV), der innerhalb von drei Monaten zu bescheiden ist (§ 24 Abs. 2 BtOG).

Schlagworte

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