Der Erforderlichkeitsgrundsatz im Rahmen der Betreuungsführung „Unterstützen vor Vertreten“
Harm, U. · BtPrax · 2023 · Heft 2 · S. 55 bis 75
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts vom 4. 5. 2021 und deren Inkrafttreten seit 1. 1. 23 ist mit dem § 1821 BGB die sog. „Magna Charta“ des Betreuungsrechts neu gefasst worden. Ziel war es, die Selbstbestimmung der betreuten Personen zu stärken und das Primat „Unterstützen vor Vertreten“ zur Umsetzung/Geltung zu bringen. Dabei wurde für das Betreuer handeln der Erforderlichkeitsgrundsatz nun auch gesetzlich verankert. Wenn die betreute Person in einer Angelegenheit einen konkreten „Wunsch“ äußert, stellt sich für den Betreuer die Frage, ob der Betreute in der Lage ist, selbst zu handeln oder ob…