CareLit Fachartikel

Der Erforderlichkeitsgrundsatz im Rahmen der Betreuungsführung „Unterstützen vor Vertreten“

Harm, U. · BtPrax · 2023 · Heft 2 · S. 55 bis 75

Dokument
298362
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Harm, U.
Ausgabe
Heft 2 / 2023
Jahrgang 32
Seiten
55 bis 75
Erschienen: 2023-04-13 06:33:13
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Mit der Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts vom 4. 5. 2021 und deren Inkrafttreten seit 1. 1. 23 ist mit dem § 1821 BGB die sog. „Magna Charta“ des Betreuungsrechts neu gefasst worden. Ziel war es, die Selbstbestimmung der betreuten Personen zu stärken und das Primat „Unterstützen vor Vertreten“ zur Umsetzung/Geltung zu bringen. Dabei wurde für das Betreuer handeln der Erforderlichkeitsgrundsatz nun auch gesetzlich verankert. Wenn die betreute Person in einer Angelegenheit einen konkreten „Wunsch“ äußert, stellt sich für den Betreuer die Frage, ob der Betreute in der Lage ist, selbst zu handeln oder ob…

Schlagworte

UNTERBRINGUNG ENTSCHEIDUNG GERICHT BETREUUNG GUTACHTEN RECHT LEBEN BERUFSBILD RECHTSPRECHUNG PERSONEN ES DEMENZ BERATUNG ÄRZTE UNTERLAGEN GESUNDHEIT