CareLit Fachartikel
Verbot der Vermarktung von Traubensaft als alkoholfreien Wein
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 2 · S. 164 bis 166
Dokument
298418
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Traubensaftmischung darf nicht als alkoholfreier Wein angeboten werden. Es liegt ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 7 LMIV vor. Ein klärendcr Hinweis auf der Rückseite der Flasche reicht nicht, um die Irreführung auszuräumen.
Schlagworte
ABMAHNUNG
INFORMATION
VERBOT
AUGE
BERLIN
BETREIBER
BEURTEILUNG
GERICHT
HERSTELLUNG
RECHTSPRECHUNG
ES
TABAK
WEIN
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