CareLit Fachartikel

Unzulässige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere (Adpharm).

N.N. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 2 · S. 166 bis 167

Dokument
298419
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
166 bis 167
Erschienen: 2023-04-13 08:46:55
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Ein Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere darf nicht mit dem Hinweis beworben werden, dieses Produkt erfülle zu 100% die Empfehlungen des Bundeszentrums für Ernährung und sei entsprechend „Bestätigt“. Das ist irreführend, sofern eine solche Bestätigung nicht erteilt wurde.

Schlagworte

KOSTEN ABMAHNUNG DOSIERUNG SCHWANGERSCHAFT VITAMINE RECHTSPRECHUNG WERBUNG ERNÄHRUNG PERSONEN ES FRAUEN FOLSÄURE ZUCKER HÖHE SCHREIBEN Lebensmittel und Recht