CareLit Fachartikel
Unzulässige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere (Adpharm).
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 2 · S. 166 bis 167
Dokument
298419
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere darf nicht mit dem Hinweis beworben werden, dieses Produkt erfülle zu 100% die Empfehlungen des Bundeszentrums für Ernährung und sei entsprechend „Bestätigt“. Das ist irreführend, sofern eine solche Bestätigung nicht erteilt wurde.
Schlagworte
KOSTEN
ABMAHNUNG
DOSIERUNG
SCHWANGERSCHAFT
VITAMINE
RECHTSPRECHUNG
WERBUNG
ERNÄHRUNG
PERSONEN
ES
FRAUEN
FOLSÄURE
ZUCKER
HÖHE
SCHREIBEN
Lebensmittel und Recht