CareLit Fachartikel
Unzulässige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere (Adpharm).
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 2 · S. 166 bis 167
Dokument
298419
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere darf nicht mit dem Hinweis beworben werden, dieses Produkt erfülle zu 100% die Empfehlungen des Bundeszentrums für Ernährung und sei entsprechend „Bestätigt“. Das ist irreführend, sofern eine solche Bestätigung nicht erteilt wurde.
Schlagworte
KOSTEN
ABMAHNUNG
DOSIERUNG
SCHWANGERSCHAFT
VITAMINE
Lebensmittel und Recht