Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet
Prof Dr. Bosch, N. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 2 · S. 186 bis 195
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rechtsgrundlage für die beabsichtigten Veröffentlichungen ist § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3 LFGB. Danach informiert die zuständige Behörde die Öffentlichkeit unverzüglich unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmitteloder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, wenn der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht besteht, dass gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, die dem Schutz der Endverbraucher vor Gesundheitsgefährdun…