Nachweis des medizinischen Nutzens bei Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis
N.N. · MedizinProdukte Recht · 2023 · Heft 2 · S. 1 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Unerhebliche Änderungen/Ergänzungen an den Produktunterlagen während des Klageverfahrens über die Aufnahme eines Hilfsmittels ins Hilfsmittelverzeichnis (betrifft hier: Artikelnummern, Gebrauchsanweisung und Konformitätserklärung) führen nicht zur Unzulässigkeit der Anfechtungsund Verpflichtungsklage. 2. Der Nachweis des medizinischen Nutzens des Hilfsmittels ist grundsätzlich notwendig, auch wenn die hier streitgegenständliche Orthese im Rahmen eines unstreitig anerkannten wissenschaftlichen Behandlungskonzepts eingesetzt wird. Klinische Vergleichsstudien sind dafür allerdings nicht erforderlich.