CareLit Fachartikel

Keine Unverhältnismäßigkeit bei Unannehmlichkeiten für Patienten.

N.N. · MedizinProdukte Recht · 2023 · Heft 2 · S. 1 bis 33

Dokument
298489
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2023
Jahrgang 23
Seiten
1 bis 33
Erschienen: 2023-04-13 01:00:23
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Unterlassungsverfügung ist nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Unverhältnismäßigkeit (§ 139 Abs. 1 S. 3 PatG) einzuschränken oder ganz zu versagen. Ein im Rahmen der Interessenabwägung relevanter Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Patienten (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) ist nicht bereits dann anzunehmen, wenn die Umstellung von einem Medizinprodukt auf ein anderes für den unmittelbaren Anwender mit nicht geringen Unannehmlichkeiten verbunden ist.

Schlagworte

KATHETER ENTSCHEIDUNG ERLASS FRAU VERLETZUNG TECHNIK BESCHREIBUNG ZEIT RECHT PATIENTEN MÄNNER DEUTSCHLAND ES WASSER NAMEN BEURTEILUNG