CareLit Fachartikel
Arbeitszeitkorridor – Auslegung einer Betriebsvereinbarung
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2023 · Heft 4 · S. 1 bis 9
Dokument
298514
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze 1. Der TVöD geht davon aus, dass die Fünftagewoche der Regelfall, die Sechstagewoche die Ausnahme ist. 2. Sofern nichts Abweichendes geregelt wird, gilt die Fünftagewoche auch für einen durch eine Betriebsvereinbarung eingerichteten wöchentlichen Arbeitszeitkorridor gemäß § 6 Abs. 6 Satz 1 TVöD. Die innerhalb eines Arbeitszeitkorridors verrichteten Arbeitsstunden gehören zur regelmäßigen Arbeitszeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 3 TVöD.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
MITARBEITER
ZEIT
ZIEL
VEREINBARUNG
AUFGABENSTELLUNG
BETRIEB
RECHTSPRECHUNG
LEISTUNG
VERSTÄNDNIS
ES
ARBEIT
Zeitschrift für Tarifrecht