CareLit Fachartikel
Vorbereitungshandlungen In der Regel nicht versichert.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2023 · Heft 4 · S. 44 bis 45
Dokument
298564
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verrichtungen vor Aufnahme der Arbeit sind in der Regel nicht versichert. Derartige Handlungen sind nämlich dadurch gekennzeichnet, dass sie im privaten und damit unversicherten Lebensbereich vorgenommen werden, um sich darauf vorzubereiten, später die versicherte Tätigkeit ordnungsgemäß durchführen zu können.
Schlagworte
ANERKENNUNG
GERICHT
MUTTERSCHUTZGESETZ
URTEIL
VERSICHERUNGSSCHUTZ
ARBEITGEBER
ARBEITSPLATZ
AUFNAHME
COVID-19
ARBEIT
ES
SPRUNGGELENK
FUSS
FRAUEN
SCHWANGERSCHAFT
PATIENTEN