CareLit Fachartikel

Vorbereitungshandlungen In der Regel nicht versichert.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2023 · Heft 4 · S. 44 bis 45

Dokument
298564
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 4 / 2023
Jahrgang 19
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2023-04-14 10:05:31
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Verrichtungen vor Aufnahme der Arbeit sind in der Regel nicht versichert. Derartige Handlungen sind nämlich dadurch gekennzeichnet, dass sie im privaten und damit unversicherten Lebensbereich vorgenommen werden, um sich darauf vorzubereiten, später die versicherte Tätigkeit ordnungsgemäß durchführen zu können.

Schlagworte

ANERKENNUNG GERICHT MUTTERSCHUTZGESETZ URTEIL VERSICHERUNGSSCHUTZ ARBEITGEBER ARBEITSPLATZ AUFNAHME COVID-19 ARBEIT ES SPRUNGGELENK FUSS FRAUEN SCHWANGERSCHAFT PATIENTEN