CareLit Fachartikel
Zur Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 8a der Anlage 33 zu den AVR Caritas.
Bachmann., C. · PflegeRecht · 2023 · Heft 4 · S. 200 bis 208
Dokument
298827
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Um in die Entgeltgruppe S 8a der Anlage 33 zu den AVR Caritas eingruppiert zu werden, müsste der Kläger zunächst subjektiv über einem Erzieher, Heilerziehungspfleger oder Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen.
Schlagworte
AVR
MITARBEITER
EINGRUPPIERUNG
AUSBILDUNG
GRUPPE
HEILERZIEHUNGSPFLEGER
ANERKENNUNG
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
BERUFSAUSBILDUNG
WISSEN
REHABILITATION
PERSONEN
MENSCHEN
DOKUMENTATION
ES