CareLit Fachartikel
Wer haftet für Sturzfolgen beim Spaziergang?
Prof, Dr. Klie, T. · Altenheim · 2023 · Heft 5 · S. 24 bis 25
Dokument
298861
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bedingungen guten Lebens im Heim oder einer Tagespflege lassen sich häufig nur mit Unterstützung von Angehörigen, Ehrenamtlichen und anderen Helfer:innen realisieren. Ein Spaziergang ist kein voll beherrschbares Risiko. Für einen unvorhersehbaren Sturz haftet die Einrichtung demzufolge nicht.
Schlagworte
STURZ
EINRICHTUNG
PFLEGE
BETREUUNG
TAGESPFLEGE
ALTENHEIM
KOSTEN
LEBEN
LEITUNG
Bevölkerung
Berlin