CareLit Fachartikel

Praxisverkauf: Dies sind die Folgen für ihre Angestellten und Patienten.

Bährle, R-J. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2023 · Heft 5 · S. 36 bis 37

Dokument
299080
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation
Autor:innen
Bährle, R-J.
Ausgabe
Heft 5 / 2023
Jahrgang 15
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2023-05-04 01:00:08
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Jeder Praxisinhaber kann seine Praxis verkaufen - zu jedem beliebigen Zeitpunkt und an jeden, der den gewünschten Preis zahlt. Der Kaufvertrag zwischen Praxisinhaber und Praxisübernehmer sollte in der Regel neben dem Kaufpreis und Übergabezeitpunkt weitere Einzelheiten, auch in Bezug auf die Übernahme der Patienten und insbesondere zur Abrechnung über den Übergabezeitpunkt hinaus abzuarbeitender Verordnungen enthalten (siehe „GKV-Vertrag Ergotherapie“, S. 37). Denn ausdrückliche gesetzliche Regelungen für einen Betriebsübergang gibt es nur im Bereich des Arbeitsrechts.

Schlagworte

ARBEITNEHMER PATIENTENAKTEN ANGESTELLTER ARBEITGEBER EINWILLIGUNG PATIENTENDATEN RECHT SCHWEIGEPFLICHT REINIGUNGSPERSONAL PRAXIS PATIENTEN ARBEITSVERHÄLTNIS RISIKO RECHTSANWÄLTE Ergotherapie & Rehabilitation