Praxisverkauf: Dies sind die Folgen für ihre Angestellten und Patienten.
Bährle, R-J. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2023 · Heft 5 · S. 36 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jeder Praxisinhaber kann seine Praxis verkaufen - zu jedem beliebigen Zeitpunkt und an jeden, der den gewünschten Preis zahlt. Der Kaufvertrag zwischen Praxisinhaber und Praxisübernehmer sollte in der Regel neben dem Kaufpreis und Übergabezeitpunkt weitere Einzelheiten, auch in Bezug auf die Übernahme der Patienten und insbesondere zur Abrechnung über den Übergabezeitpunkt hinaus abzuarbeitender Verordnungen enthalten (siehe „GKV-Vertrag Ergotherapie“, S. 37). Denn ausdrückliche gesetzliche Regelungen für einen Betriebsübergang gibt es nur im Bereich des Arbeitsrechts.