CareLit Fachartikel
Über den Applaus hinaus
Evans, M. ; Szepan, N. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft · 2023 · Heft 4 · S. 32 bis 37
Dokument
299085
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer in der Langzeitpflege arbeitet, verdient Anerkennung - insbesondere in Form einer angemessenen Bezahlung. Der Gesetzgeber hat die Weichen dafür gestellt: Künftig können Pflegeeinrichtungen nur noch zur pflegerischen Langzeitversorgung zugelassen werden, wenn sie ihre Beschäftigten in Pflege oder Betreuung mindestens auf Tarifniveau bezahlen. Was das in der Umsetzung bedeutet, erläutern Michaela Evans und Nadine-Michele Szepan.
Schlagworte
PFLEGE
TARIFVERTRAG
BETREUUNG
GESUNDHEIT
WIRTSCHAFTLICHKEIT
EINRICHTUNG
HILFSPERSONAL
ALTERNATIVE
ARBEITGEBER
GESUNDHEITSVERSORGUNG
HÖHE
POLITIK
BUNDESREGIERUNG
ALTENPFLEGE
ZULASSUNG
INTENTION