CareLit Fachartikel
Kein fester Zeitraum für Einwilligung
Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft · 2023 · Heft 4 · S. 38 bis 39
Dokument
299086
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwischen der ärztlichen Aufklärung vor einer medizinischen Behandlung und der vom Patienten erteilten Einwilligung gibt es keine zwingend einzuhaltende Bedenkzeit. Wann ein Patient seine Zustimmung gibt, ist seine Sache. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil klargestellt.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
PATIENT
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
ZEIT
BEHANDLUNGSFEHLER
BEURTEILUNG
BLUTUNG
PATIENTEN
ES
ÄRZTE
PROGNOSE
GESUNDHEIT
DEUTSCHLAND
G+G