Richtig - kurz und knapp
Becker, S. · Hebammenforum · 2023 · Heft 5 · S. 82
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fake News zur Haftpflichtversicherung Derzeit kursieren in den sozialen Medien Fake News zum Thema Haftpflichtversicherung. Dort wird behauptet, dass Hebammen nur bis zu dem Betrag haften, der in der vorgeschriebenen Berufshaftpflicht versichert ist, und nicht darüber hinaus. Dies stimmt aber nicht, stellt Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller von der DHV-Rechtsstelle klar. Reicht bei einem Schaden die vertraglich vereinbarte Deckungssumme einer Haftpflichtversicherung nicht aus, muss die Versicherte die restlichen Kosten grundsätzlich privat bezahlen. Das gilt für jede Haftpflichtversicherung, egal ob es sich um eine pr…