CareLit Fachartikel
Feiern trotz Krankmeldung kann den Job kosten
Sausen, P. · Altenheim · 2023 · Heft 6 · S. 30 bis 31
Dokument
299553
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Geht ein Mitarbeitender trotz Krankmeldung feiern, ist regelmäßig von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung wird durch Party-Fotos erschüttert.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSRECHT
KRANKENKASSE
MITARBEITER
URTEIL
ARBEITNEHMER
ALTENHEIM
FEIERN
KOSTEN
ES
BESCHEINIGUNG
PRAXIS
VERTRAUEN
RECHTSPRECHUNG