CareLit Fachartikel

Feiern trotz Krankmeldung kann den Job kosten

Sausen, P. · Altenheim · 2023 · Heft 6 · S. 30 bis 31

Dokument
299553
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 6 / 2023
Jahrgang 45
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2023-06-05 08:10:21
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Geht ein Mitarbeitender trotz Krankmeldung feiern, ist regelmäßig von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung wird durch Party-Fotos erschüttert.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSRECHT KRANKENKASSE MITARBEITER URTEIL ARBEITNEHMER ALTENHEIM FEIERN KOSTEN ES BESCHEINIGUNG PRAXIS VERTRAUEN RECHTSPRECHUNG