Isolierte Feststellung der Pflegebedürftigkeit rechtlich nicht möglich.
Wieler, L. · Häusliche Pflege · 2023 · Heft 6 · S. 18 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine isolierte Feststellung der Pflegebedürftigkeit bzw. der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Pflegegrad ist rechtlich nicht möglich. Pflegebedürftigkeit ist lediglich eine Tatbestandsvoraussetzung bzw. ein nicht selbstständig feststellbares Element der in den §§ 36 ff SGB XI vorgesehenen Leistungen, über deren Vorliegen allein die Pflegekasse zu befinden hat. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist mithin ein unselbstständiger Verfahrensschritt zur Vorbereitung einer Entscheidung über einen im Gesetz vorgesehenen Anspruch durch die Pflegekasse. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) mit…