CareLit Fachartikel
In drei Jahren zur Pflegefachkraft - oder darf s ein bisschen länger dauern? Möglichkeiten und Modalitäten der Ausbildungsverlängerung nach dem Pflegeberufegesetz
Prof. Dr. Kostorz, P. · PflegeRecht · 2023 · Heft 5 · S. 251 bis 263
Dokument
299691
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wie die allermeisten dualen Berufsausbildungen dauert auch die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann in Vollzeitform regelmäßig drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Berufsausbildungsverhältnis allerdings über diese drei Jahre hinaus verlängert werden. Der Beitrag stellt die diesbezüglichen Möglichkeiten nach dem Pflegeberufegesetz dar, grenzt sie von den entsprechenden Regelungen nach dem Berufsbildungsgesetz ab und klärt Rechtsund Umsetzungsfragen, die sich bei einer Verlängerung der Ausbildungszeit ergeben können.
Schlagworte
AUSBILDUNG
ZEIT
PFLEGERECHT
AUSBILDUNGSZIEL
RECHT
AUSZUBILDENDER
MANN
UNTERRICHT
ZEUGNIS
FEHLZEITEN
KRANKHEIT
ZULASSUNG
PRAXIS
ES
VERZÖGERUNG
INTENTION