CareLit Fachartikel
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (hier: Altenpflegerin im Außendienst)
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2023 · Heft 5 · S. 290 bis 297
Dokument
299695
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Die Fahrerlaubnisbehörde darf die Fahrerlaubnis entziehen, wenn ein nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a FeV zu Recht angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten nicht vorgelegt wird. 2. Die Fahrerlaubnisentziehung zielt auf die Abwehr zukünftiger Gefahren. Für die Anordnung einer Aufklärungsmaßnahme zur Klärung der Fahreignung sind deshalb sachliche Zweifel an der Fahreignung ausreichend. Eine alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist hingegen für die Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen nicht erforderlich.
Schlagworte
GUTACHTEN
RECHT
RECHTSPRECHUNG
TRINKEN
ENTSCHEIDUNG
PFLEGERECHT
RISIKO
WIRKUNG
ANFORDERUNG
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
ALTENPFLEGE
ZEIT
WOHNUNG
SCHREIBEN
SPRACHE