CareLit Fachartikel

Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (hier: Altenpflegerin im Außendienst)

Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2023 · Heft 5 · S. 290 bis 297

Dokument
299695
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.
Ausgabe
Heft 5 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
290 bis 297
Erschienen: 2023-06-05 01:04:39
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Die Fahrerlaubnisbehörde darf die Fahrerlaubnis entziehen, wenn ein nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a FeV zu Recht angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten nicht vorgelegt wird. 2. Die Fahrerlaubnisentziehung zielt auf die Abwehr zukünftiger Gefahren. Für die Anordnung einer Aufklärungsmaßnahme zur Klärung der Fahreignung sind deshalb sachliche Zweifel an der Fahreignung ausreichend. Eine alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist hingegen für die Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen nicht erforderlich.

Schlagworte

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