CareLit Fachartikel
Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht bei einer Augenoperation
N.N. · Rechtsdepesche · 2023 · Heft 5-6 · S. 154 bis 158
Dokument
299801
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Aufklärung am Tag der OP mit bereits angesetztem Termin ist verspätet und nicht ausreichend für eine freie und wirksame Einwilligung. Dies gilt erst recht, wenn die Aufklärung nicht nur am Operationstag, sondern sogar erst während der operationsvorbereitenden Maßnahmen (operationsvorbereitende Untersuchung) unmittelbar vor dem Eingriff erfolgt.
Schlagworte
AUGE
EINWILLIGUNG
ENTSCHEIDUNG
IMPLANTATION
RISIKO
VERLETZUNG
ALTER
ARZTHELFERIN
AUSBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
PHYSIOTHERAPEUTEN
PATIENTEN
LAUFEN
HÖHE
SCHMERZ
BEHANDLUNGSFEHLER