CareLit Fachartikel
Anspruch auf die Pflegezulage
N.N. · Rechtsdepesche · 2023 · Heft 5-6 · S. 134 bis 137
Dokument
299805
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegerinnen und Pflegehelferinnen an Universitätskliniken können eine Zulage auch dann erhalten, wenn sie in einem der in der Vorbemerkung Nummer 6 zu Teil IV Abschnitt 1 EntgO genannten Bereiche beschäftigt sind und dort keine pflegerischen Tätigkeiten ausüben. Ausgenommen sind nur Beschäftigte, die überwiegend Verwaltungsoder Empfangstätigkeiten verrichten.
Schlagworte
AMBULANZ
ENTSCHEIDUNG
PFLEGE
MITARBEITER
ARBEITGEBER
ARBEITSVERTRAG
ARBEITSZEIT
AVR
BAT
GESUNDHEITSWESEN
SCHREIBEN
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
PATIENTEN
PATIENTENAUFNAHME
ZEIT