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Urteil zum Arbeitszeitgesetz: Behörde hat Recht auf Auskunft

Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2023 · Heft 5 · S. 44 bis 45

Dokument
299828
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klagge, M.
Ausgabe
Heft 5 / 2023
Jahrgang 8
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2023-06-06 12:49:28
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Die Arbeitsschutzbehörde hat Auskunftsund Kontrollrechte gegenüber Betrieben, um die Einhaltung der Arbeitsund Ruhezeiten zu prüfen. Wann und unter welchen Voraussetzungen ein behördliches Auskunftsverlangen nach dem Arbeitszeitgesetz berechtigt ist, entschied kürzlich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Beschluss vom 17. 11. 2022 - 1 L 100/20).

Schlagworte

ARBEITGEBER RECHT URTEIL DIENSTPLAN ENTSCHEIDUNG FORSCHUNG GERICHT PLANUNG RISIKO HÖHE RECHTSANWÄLTE ZULASSUNG ES Sicherheitsingenieur