Heilkundeübertragung nach § 64d SGB V
Büscher, A. · Pflege & Gesellschaft · 2023 · Heft 2 · S. 181 bis 186
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 64d SGB V sieht vor, dass ab dem 01.01.2023 in jedem Bundesland mindestens ein Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten, bei denen es sich um heilkundliche Aufgaben handelt, an Pflegefachkräfte durchzuführen ist. Maßgeblich für die Durchführung dieser Modellvorhaben ist ein Rahmenvertrag, der am 1. Juli 2022 durch die Spitzenorganisationen nach § 132a Absatz 1 SGB V (GKV-Spitzenverband und Verbände der Leistungserbringer) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung abgeschlossen wurde. Dieser für die Modellvorhaben maßgebliche Rahmenvertrag (verfügbar z.B. über die Internetseite des AOK-Bundesverban…