CareLit Fachartikel
Außerordentliche Kündigung nur bei wichtigen Gründen Teil 21: Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Brenner, K. · Rationelle Hauswirtschaft, München · 1993 · Heft 7 · S. 14
Dokument
30013
CareLit-ID
Jahr
1993
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die meisten Arbeitsverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, werden durch eine ordentliche Kündigung beendet. Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Arbeitsverhältnis auch durch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet werden. Eine Sonderform ist die Änderungskündigung.
Schlagworte
RECHTSWESEN
RECHT
ARBEITSRECHT
KUENDIGUNG
Rationelle Hauswirtschaft
München