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Außerordentliche Kündigung nur bei wichtigen Gründen Teil 21: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Brenner, K. · Rationelle Hauswirtschaft, München · 1993 · Heft 7 · S. 14

Dokument
30013
CareLit-ID
Jahr
1993
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rationelle Hauswirtschaft, München
Autor:innen
Brenner, K.
Ausgabe
Heft 7 / 1993
Jahrgang 30
Seiten
14
Erschienen: 1993-07-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Die meisten Arbeitsverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, werden durch eine ordentliche Kündigung beendet. Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Arbeitsverhältnis auch durch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet werden. Eine Sonderform ist die Änderungskündigung.

Schlagworte

RECHTSWESEN RECHT ARBEITSRECHT KUENDIGUNG Rationelle Hauswirtschaft München