CareLit Fachartikel
Werbung mit nicht belegten gesundheitsbezogenen Angaben für Nahrungsergänzungsmittel (Maßstab)
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 3 · S. 264 bis 266
Dokument
300178
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Angabe „toller Schutz“ gegen ein Magengeschwür oder ein Produkt unterstützt die Behandlung einer Alkoholoder Nikotinsucht, stellt eine unzulässige krankheitsbezogene Aussage i. S. v. Art. 7 Abs. 3 VO (EU) 1169/2011 dar.
Schlagworte
WIRKUNG
ENTSCHEIDUNG
GRUPPE
KRANKHEIT
BESCHREIBUNG
BEURTEILUNG
URTEIL
VORSCHRIFTEN
RECHTSPRECHUNG
WERBUNG
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
MAGENGESCHWÜR
VERSTÄNDNIS
VERHALTEN
SCHREIBEN
WISSENSCHAFT