CareLit Fachartikel
Grundfragen der Kennzeichnung von Fleisch und Fleischerzeugnissen
Schigulski, S. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 3 · S. 228 bis 234
Dokument
300181
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zugesetztes Wasser Nach Anh. VI Teil A Nr. 6 LMIV enthält bei Fleischerzeugnissen und Fleischzubereitungen, die ausschauen wie ein Abschnitt, ein Stück, eine Scheibe oder eine Portion Fleisch oder wie ein Tierkörper, die Bezeichnung des Lebensmittels die Angabe, dass Wasser zugesetzt wurde, wenn das zugesetzte Wasser mehr als 5 % des Gewichts des Endprodukts ausmacht.
Schlagworte
HERSTELLUNG
INFORMATION
VORSCHRIFTEN
GESETZ
RECHT
WASSER
BINDEGEWEBE
FRANKREICH
LEBER
FLEISCH
SPANIEN
RECHTSANWÄLTE
PORTION
INTENTION
DEUTSCHLAND
PRAXIS