CareLit Fachartikel
Kennzeichnungsvorgabe für Geflügelfleischerzeugnisse
Weigel, C. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 3 · S. 266 bis 270
Dokument
300191
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Begriff Geflügelfleisch in Art. 5 Abs. 4 Buchst, b) VO (EG) Nr. 543/2008 ist nicht (einschränkend) dahin gehend zu verstehen, dass unter ihn ausschließlich die in Art. 1 der Verordnung definierten Erzeugnisse (Geflügelschlachtkörper, Geflügelteilstücke und Fettleber (Stopfleber)) fallen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
PROGNOSE
VORSCHRIFTEN
GERICHT
GRUPPE
RECHTSPRECHUNG
STRAFTAT
BESCHREIBUNG
BETRIEB
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
WERBUNG
ES
ZULASSUNG
VERTRÄGE
VERSTÄNDNIS
GEFLÜGEL