CareLit Fachartikel
Zur Unverzüglichkeit einer Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1
N.N. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 3 · S. 293 bis 298
Dokument
300196
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Von einer „Unverzüglichkeit“ i.S.d. §40 Abs. 1 a) LFGB kann nicht mehr ausgegangen werden, wenn zwischen der Feststellung erheblicher Lebensmittelrechtlicher Verstöße und der Anhörung ein Zeitpunkt von etwa acht Wochen liegt, ohne dass die Behörde in dieser Zeit weitere Maßnahmen ergriffen oder Sachverhaltsaufklärung betrieben hat.
Schlagworte
INFORMATION
GERICHT
ZEIT
UNTERNEHMEN
VORSCHRIFTEN
BETRIEB
FORSCHUNG
BERICHT
BESCHREIBUNG
RECHTSPRECHUNG
WISSENSCHAFT
HÖHE
SCHREIBEN
GESUNDHEIT
RISIKO
BEURTEILUNG