CareLit Fachartikel

Zur Unverzüglichkeit einer Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1

N.N. · Lebensmittel und Recht · 2023 · Heft 3 · S. 293 bis 298

Dokument
300196
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2023
Jahrgang 27
Seiten
293 bis 298
Erschienen: 2023-06-22 06:38:47
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Von einer „Unverzüglichkeit“ i.S.d. §40 Abs. 1 a) LFGB kann nicht mehr ausgegangen werden, wenn zwischen der Feststellung erheblicher Lebensmittelrechtlicher Verstöße und der Anhörung ein Zeitpunkt von etwa acht Wochen liegt, ohne dass die Behörde in dieser Zeit weitere Maßnahmen ergriffen oder Sachverhaltsaufklärung betrieben hat.

Schlagworte

INFORMATION GERICHT ZEIT UNTERNEHMEN VORSCHRIFTEN BETRIEB FORSCHUNG BERICHT BESCHREIBUNG RECHTSPRECHUNG WISSENSCHAFT HÖHE SCHREIBEN GESUNDHEIT RISIKO BEURTEILUNG